KFZ Versicherung
KFZ Vorsorge: Mobilität ohne Sorgen genießen
Ihr Auto bedeutet für Sie Mobilität, Unabhängigkeit, Flexibilität und Komfort. Sie nutzen es sowohl für notwendige Einkäufe, die Fahrt zu Ihrem Arbeitsplatz als auch für entspannende Urlaubsreisen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden. Damit aus einem Unglück nicht auch noch eine finanzielle Katastrophe wird, ist es besonders wichtig, dass Sie rundum geschützt sind.
Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen.
Die Kaskoversicherung (von spanischen „casco“ = Schiffsrumpf) ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf.
Versichert sind
- das eigene Fahrzeug
- die im Antrag genau bezeichnete Ausführung und Sonderausstattung
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Versichert sind
- der berechtigte Lenker
- die Insassen des versicherten Fahrzeugs
Da man bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker, der bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Ersatzleistung erhält, besonders wichtig. Dies trifft auch für jene Unfälle zu, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann.
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Motorräder ist die Pflichtversicherung, deckt von Ihnen verursachte Schäden durch Ihr Motorrad, Moped oder Mofa ab und hält Ihnen den Rücken bei unberechtigten Forderungen frei.
Mit der Kaskoversicherung ist Ihr Motorrad vom Marderbiss bis zum Unfallschaden gut geschützt. Sie bestimmen aus unterschiedlichen Paketen Ihren gewünschten Schutz.
Ihr Oldtimer ist nicht bloß ein Ausstellungsstück, sondern eine Quelle unverfälschter Fahrfreude für Sie? Dann ist es selbstverständlich, dass Sie und Ihr Klassiker vor unerwarteten Schäden bewahrt werden sollten.
Um langfristig Freude an einem elektrischen Fahrrad zu haben und sicherzustellen, dass Sie nicht nur auf der Strecke, sondern auch in finanzieller Hinsicht geschützt sind, sollten Sie beim Kauf eines e-Bikes unbedingt an den Versicherungsschutz denken. Eine spezielle e-Bike Versicherung kann hierbei äußerst hilfreich sein und Ihnen im Falle eines Diebstahls oder Unfalls finanzielle Sicherheit bieten.
Die Urlaubskasko (auch Reisekasko genannt) gilt für maximal 1 Monat in Europa und übernimmt notwendige Reparaturkosten nach einem versicherten Schaden bzw. erstattet im Totalschadenfall oder bei Diebstahl den Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens.
Wenn Sie auf der Suche nach einer preiswerten Alternative zum Kauf eines Autos sind oder sicherstellen möchten, dass Ihr Fahrzeug stets auf dem neuesten Stand ist, dann ist Leasing zweifellos eine äußerst attraktive Option für Sie. Es ist daher nicht verwunderlich, dass mittlerweile jeder dritte Neuwagen über Leasing finanziert wird.
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Infos über KFZ Zulassung
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur
Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeuges:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument (COC-Papier bzw. Übereinstimmungsbescheinigung, Datenauszug oder Einzelgenehmigung)
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
- Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen
- Versicherungsbestätigung
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeuges:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Kaufvertrag oder Rechnung
- Positives §57a-Gutachten, falls schon erforderlich (je nach Fahrzeugalter)
- Vollmacht (wenn man nicht selbst anmeldet)
- Leasingbestätigung bei Leasingfahrzeugen
- Versicherungsbestätigung
- Bei Firmen: Firmenbuchauszug bzw. Gewerbeschein
Abmeldung eines gebrauchten Fahrzeuges:
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Zulassungsschein bzw. Scheckkartenzulassungsschein
- Kennzeichen (Info: Kennzeichentafeln müssen zurückgegeben und verschrottet werden, wenn die Tafeln nicht mehr verwendet werden (kein Wechselkennzeichen) oder nicht mehr verwendet werden können, wie z.B. alte schwarze Tafeln oder Tafeln ohne EU-Kennzeichnung)
- Vollmacht, wenn man nicht selbst abmeldet
FAQ
Was muss man beim Fahrzeug versichern?
Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherungist gesetzlich vorgeschrieben und grundlegende Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs. Ohne diesen Versicherungsschutz können Auto, Motorrad, Moped & Co. nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden.
Was versteht man unter Deckungssumme?
Die Deckungssumme ist jener Betrag, für den Ihre Kfz-Versicherung im Schadensfall maximal aufkommt. Kosten, die darüber hinaus entstehen, müssen Sie selbst übernehmen. Es macht deshalb Sinn, nicht ausschließlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme zu setzen.
Welche Schäden deckt eine Kaskoversicherung?
Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt der Abschluss einer Kasko-Versicherung auf freiwilliger Basis. Sie versichert – je nach gewähltem Paket und Schutzniveau – gegen Schäden, Zerstörung und Verlust des Fahrzeugs.